Kosten und Förderung
Auf unseren Seiten finden Sie Informationen rund um die Themen Wärmeplanung und Heizen.
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2. Die AnschaffungskostenViele Menschen vergleichen nur den Kaufpreis verschiedener Heizungen. Deshalb wirkt das Heizen mit Gas- oder Ölbrennwertkessel zunächst deutlich günstiger als mit Wärmepumpe. Alles mitrechnen!Viel aussagekräftiger ist es, alle Kosten zusammenzuzählen und auf ein Jahr herunterzubrechen. Zu so einer Vollkostenrechnung gehören dann auch Langfristig investieren zahlt sich aus! Gas- und Ölheizungen sind zwar in der Anschaffung aktuell häufig günstiger, kosten im Betrieb jedoch deutlich mehr als Wärmepumpe und Co. Deshalb ist die regenerative Heizung meist die wirtschaftlich beste Option. In der Abbildung noch nicht erfasst: Da der CO2-Preis stetig steigt, wird Öl und Gas jedes Jahr teurer. Wir sehen zudem in den letzten Jahren, wie Kriege und Krisen zu unkalkulierbaren Preissprüngen bei fossilen Brennstoffen führen. Wer auf regionale, saubere Energie setzt, gewinnt Stabilität und wirtschaftliche Vorteile. |
Jährliche Gesamtkosten (brutto) verschiedener HeizsystemeEigene Darstellung nach Heizkostenvergleich von C.A.R.M.E.N. e.V. |
Der Bund fördert Zukunftswärme!Für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Pellet- oder Scheitholzheizung, Wärmenetzanschluss oder innovative Heizungstechnik gilt: Wenn eine neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird, bezuschusst die Bundesregierung die Anschaffungskosten. Sie können die Förderungen kombinieren – bis maximal 70 % Ihrer Investitionen (inklusive Installation). |
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Auf der Internetseite der KfW sind alle Details zur Förderung zu finden. Es empfiehlt sich, die Hinweise und Förderbedingungen genau zu lesen und sich von einem Energieeffizienzexperten oder einem Fachunternehmen beraten zu lassen. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Randbedingungen. |
Was ist förderfähig?Folgende Maßnahmen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Alle Details finden Sie auf der Seite der KfW und in der Förderrichtlinie.
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Die FördersätzeDie Zuschusshöhe richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Kosten. Nachfolgend ein Überblick über die maximal förderfähigen Kosten.
Von den förderfähigen Kosten wird maximal 70% als Zuschuss gefördert. Die genaue Zuschusshöhe hängt von der Kombination der Bausteine und der Antragstellergruppe ab. Die Grundförderung von 30% kann mit weiteren Förderbausteinen kombiniert werden. Der Effizienzbonus von 5% kann beantragt werden, wenn die Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt, oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 20% erhalten Sie nur für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit und wenn Ihre auszutauschende Heizung
Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Den Einkommensbonus von 30% kann für die selbstgenutzte Wohneinheit beantragt werden, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000€ beträgt. Für eine Biomasseheizung kann ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500€ gewährt werden, wenn die Emissionsgrenzwerte für Staub nachweislich 2,5 mg/m3 einhalten. |
Das VerfahrenWichtig ist, dass Sie erst mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald Sie eine Förderzusage haben. 1. Experten beauftragen Um den Förderantrag stellen zu können, benötigen Sie eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA), diese enthält alle wichtigen Angaben des geplanten Vorhabens inklusive der förderfähigen Gesamtkosten. Die BzA kann ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachunternehmen für Sie erstellen. 2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen Außerdem benötigen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die neue Heizung. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, sodass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage erhalten. Musterformulierungen finden Sie auf der KfW-Seite. 3. Registrieren und Zuschuss beantragen Sie müssen sich zu Beginn im Kundenportal der KfW registrieren, hierüber läuft im Folgenden die gesamte Antragsstellung und die Fördermittelabwicklung. 4. Vorhaben umsetzen Nach der Förderzusage können Sie mit dem Vorhaben starten und haben 36 Monate Zeit alle Arbeiten abzuschließen. Nach Abschluss bestätigt Ihr Energieeffizienzexperte oder das Fachunternehmen die Durchführung mit der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD). 5. Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten Zum Schluss müssen Sie sich noch identifizieren und alle Nachweise einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie schließlich den Zuschuss. Auf d, die Hinweise und Förderbedingungen genau zu lesen und sich von einem Energieeffizienzexperten oder einem Fachunternehmen beraten zu lassen. |
Der KreditWer die Heizungsförderung in Anspruch nimmt, kann für die Umsetzung den Ergänzungskredit Wohngebäude (KfW 358, 359) beantragen. Über diesen kann der Heizungstausch zu besonders günstigen Konditionen finanziert werden. |
Ansprechpartner/in
| Herr T. Reuter | |
| Stadtverwaltung - Außenstelle Amt für Umwelt und Klimaschutz, Zimmer 6 Schürenkamp 18 49324 Melle Telefon: 05422 965-369 E-Mail: t.reuter@stadt-melle.de | |



