Heizen im Mietshaus
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Wärmewende im MietshausCO2-PreisWer zahlt das?Hilfreiche Links |
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Wärmewende im Mietshaus84 % der Meller Wohnungen haben eine Gas- oder Ölheizung, erst 3 % werden mit einer Wärmepumpe beheizt, nur 2 % mit Fernwärme. Der Handlungsbedarf ist also riesig. Wer wählt in Mietshäusern die künftige Heizungsart? Wer trägt die Kosten von Dämmmaßnahmen und Heizungstausch? Was ist wichtig für eine sozial gerechte Wärmewende? Mieterinnen und Mieter können meist nicht mitbestimmen, wie klimafreundlich das Haus ausgerichtet ist, in dem sie wohnen. Sie sind aber Leidtragende, wenn es in ungedämmten Häusern im Sommer zu heiß zum Schlafen ist, sie im Winter frieren oder Angst vor der nächsten Heizkostenabrechnung haben. Modernisierungsmaßnahmen führen jedoch zu Mieterhöhungen, auch das kann die Situation der Mieter verschlechtern. Der Bund versucht, Lösungen zu finden, die allen gerecht werden:
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1. Wer zahlt im Mietshaus den steigenden CO2-Preis?Je nachdem. Wie gut gedämmt ein Haus ist, wie hoch dementsprechend der Heizbedarf ist und wie viel CO2 in der Heizperiode freigesetzt wird, haben Mieterinnen und Mieter nicht in ihrer Hand. Darum sollen sie nicht darunter leiden, wenn ihr Vermieter oder ihre Vermieterin noch keine energetische Sanierung vorgenommen hat. Wie sich in Ihrem konkreten Fall die CO2-Kosten aufteilen können Sie in einem offiziellen Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ermitteln: Rechner CO2-Kostenaufteilung |
Stufe |
CO2-Emissionen (kg CO2/m2 Wohnfläche und Jahr) |
Mieteranteil |
Vermieteranteil |
| 1 |
kleiner als 12 kg CO2/m2/a |
100% |
0% |
| 2 | 12 bis kleiner 17 kg CO2/m2/a | 90% | 10% |
| 3 | 17 bis kleiner 22 kg CO2/m2/a | 80% | 20% |
| 4 |
22 bis kleiner 27 kg CO2/m2/a |
70% | 30% |
| 5 | 27 bis kleiner 32 kg CO2/m2/a | 60% | 40% |
| 6 | 32 bis kleiner 37 kg CO2/m2/a | 50% | 50% |
| 7 | 37 bis kleiner 42 kg CO2/m2/a | 40% | 60% |
| 8 |
42 bis kleiner 47 kg CO2/m2/a |
30% | 70% |
| 9 | 47 bis kleiner 52 kg CO2/m2/a | 20% | 80% |
| 10 | größer/gleich 52 kg CO2/m2/a | 5% | 95% |
Warum wird CO2 teurer?Der CO2-Preis wurde 2021 mit 25 € pro Tonne CO2 eingeführt und steigt jedes Jahr schrittweise. 2025 liegt er bei 55 €. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den „Klima- und Transformationsfonds“ und finanzieren z. B. die Förderung für klimafreundliche Heizungen. Der CO2-Preis macht also klimaschädliches Verhalten teurer und klimafreundliches Verhalten günstiger. |
2. Der Vermieter tauscht die Heizung aus. Wer bezahlt das?Einen Teil der angefallenen Kosten können Vermieter auf die Jahresmiete umlegen. Das Gebäudeenergiegesetz deckelt diese Umlage seit 2024 auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Beispiel: Wer eine 70 m2 große Wohnung mietet, zahlt nach einem Heizungstausch maximal 35 € mehr Miete. Der Vermieter muss dafür nachweisen können, dass die neue Heizung tatsächlich Energie einspart und effizient arbeitet. Das heißt, die Nebenkosten sollten im Gegenzug sinken. Durch andere Modernisierungsmaßnahmen kann die Miete zusätzlich steigen (um insgesamt 2–3 €, je nach Quadratmetermiete). Vermieter können dabei die unterschiedlichen Bausteine der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen. Diese enthält als wichtigste Elemente die Förderung eines Heizungstauschs oder einer energetischer Sanierungen über die KfW. Weitere hilfreiche Bestandteile sind die Förderung von Einzelmaßnahmen und eines energetischen Sanierungsfahrplans über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Links zu den wichtigsten Förderprogrammen finden sich weiter unten. Mit unseren Energiespar-Checks haben Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit, vorab bereits einige Rahmenbedingungen zu prüfen. Dazu zählen z. B. der Wärmepumpen-Check, der Modernisierungs-Check oder der Fördermittel-Check. Mieter können z.B. den Heiz-Check, den Strom-Check oder den Warmwasser-Check nutzen, um herauszufinden, wie Sie ihre Energiekosten senken können. |
Links
- BMWE - CO2-Kostenaufteilung
- BMWE - CO2-Kosten - Aufteilungsrechner
- Deutscher Mieterbund - Artikel zur CO2-Kostenaufteilung
- KfW 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen
- KfW 459 - Heizungsförderung für Unternehmen (Wohngebäude)
- BAFA - Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
- BAFA - BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Ansprechpartner/in
| Herr T. Reuter | |
| Stadtverwaltung - Außenstelle Amt für Umwelt und Klimaschutz, Zimmer 6 Schürenkamp 18 49324 Melle Telefon: 05422 965-369 E-Mail: t.reuter@stadt-melle.de | |