Gleichstellung
Auch wenn seit 1949 der Grundsatz aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gilt „Männer und Frauen sind gleichberechtigt,“ existieren in unserer Gesellschaft immer noch geschlechtsspezifische Benachteiligungen.
Für Frauen sind das vor allem:
- Hohe Gefährdung Opfer von sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt zu werden
- Benachteiligungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Unterrepräsentanz in Führungspositionen und damit Entscheidungsprozessen
- Hohes Risiko alleinerziehend zu sein, mit den entsprechenden Belastungen, finanziellen Einschränkungen und negativen Folgen für die eigene Absicherung im Alter
- Unterrepräsentanz in der Politik und in politischen Gremien
- Entmündigung und/oder Gewalt bei der Geburt eines Kindes zu erfahren
- Die Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern - Der Gender-Pay Gap lag 2022 bei 18% der Gender Gap Arbeitsmarkt bei 39%
Frauen übernehmen immer noch den Großteil der Familien- und Pflegeaufgaben und reduzieren oder unterbrechen dafür ihre Erwerbstätigkeit. In Folge dessen sind sie häufiger von Altersarmut betroffen.
Männer erfahren häufig Nachteile, wenn sie sich gleichberechtigt in die Fürsorgetätigkeiten für Kinder, ältere Familienmitglieder oder Pflegebedürftige einbringen möchten.
Bei Elternzeit und Teilzeitarbeit sind Männer stark unterrepräsentiert und dies liegt nicht mehr allein darin begründet, dass sie die Sorgearbeit nicht wahrnehmen möchten, sondern häufig in den daraus resultierenden beruflichen Nachteilen.
Diverse Personen erfahren Benachteiligung, Ausgrenzung, Aggressivität und körperliche Gewalt aufgrund ihrer verschiedenen Identitätsformen und fehlender gesellschaftlicher Akzeptant und Toleranz.
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen, Männern und diversen Personen in unserer Gesellschaft beizutragen, in dem sie Anregungen gibt, wie bestehende Benachteiligungen beseitigt oder verringert werden können. Sie wirkt daher an allen Planungen und Vorhaben der Kommune mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben und kann Maßnahmen vorschlagen, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führen.
Die Gleichstellungsbeauftragte trägt durch Veranstaltungen, Projekte und Öffentlichkeitsarbeit dazu bei Gleichstellungsthemen bekannter zu machen und gesellschaftliche Veränderungen in diesem Bereich anzuregen.
Für Anliegen im Bereich der Gleichstellung vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin, da Frau Rauer häufig auch Termine außer Haus wahrnimmt.
Ansprechpartner/in
| Frau K. Rauer | |
| GleichstellungsbeauftragteStadtverwaltung Stadthaus, Zimmer 34 // EG Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-574 E-Mail: k.rauer@stadt-melle.de | |
Organisationseinheiten
| Stadt Melle | |
| Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 Homepage: https://www.stadt-melle.de | Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr |