Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung grundsätzlich mindestens 14 Tage, bei umfangreichen Maßnahmen mindestens vier Wochen, vor Baubeginn bei der Stadt Melle einzureichen ist. Eine rechtzeitige Bearbeitung kann andernfalls nicht gewährleistet werden.
Das nachstehend näher bezeichnete Bauvorhaben wirkt sich auf den Straßenverkehr aus. Es wird hiermit beantragt, verkehrsbehördliche Maßnahmen anzuordnen.
Absicherung gemäß Regelplan (RSA 21):
Bei Vollsperrung der Fahrbahn sind Angaben zur Umleitung und zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu machen.
a) Umleitung
b) Öffentlicher Personennahverkehr
Die telefonische Erreichbarkeit des verantwortlichen Bauführers muss während und außerhalb der Arbeitszeit gewährleistet sein.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder