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Verkehrseinschränkungen - Antrag gem. § 45 Abs. 1 StVO für Bauarbeiten durch die der Verkehr betroffen ist

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Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung grundsätzlich mindestens 14 Tage, bei umfangreichen Maßnahmen mindestens vier Wochen, vor Baubeginn bei der Stadt Melle einzureichen ist. Eine rechtzeitige Bearbeitung kann andernfalls nicht gewährleistet werden.

Antragstellende Firma

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