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Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Johannisfeuer)

Vorspann

Johannisfeuer werden in der Johannisnacht abgebrannt. Die Johannisnacht ist die Nacht auf den Johannistag, vom 23. auf den 24. Juni.

Die Antragsfrist zum Abbrennen eines Johannisfeuers endet mit Ablauf des 02.06.2026.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Ordnungsamt, Sachgebiet Allgemeine Ordnung.

Angaben zum Antragsteller/Antragstellerin

Angaben zum Antragsteller/Antragstellerin

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Angaben zur Veranstaltung

Angaben zur Veranstaltung

Angaben zum Johannisfeuer

Angaben zum Johannisfeuer

Der Personenkreis ist ausführlich zu beschreiben. Ein geschlossener Personenkreis, bei dem andere Teilnehmer ausgeschlossen sind, ist nicht zulässig. Ein Personenkreis, der ausschließlich aus Familienmitgliedern besteht, erfüllt nicht die Voraussetzungen.
Bitte genaue Bezeichnung angeben: Adresse, Eigentümer der Fläche, Flurstück.
Bitte laden Sie ggf. eine Skizze / Kartenausschnitt des Abbrennortes hoch.
Verantwortliche Person(en)

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Bitte geben Sie eine Mobilfunknummer der 1. Person an.
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Erklärung

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Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Ergänzende Angaben zu den Datenschutzhinweisen

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, ggf. berechtigtes Interesse 

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zwecks Bearbeitung des Antrages eines Brauchtumsfeuers (Johannisfeuer).

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) i. V. m. § 10 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Gebiet der Stadt Melle und § 31 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 NPOG verarbeitet, die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben. Zudem wird die Veranstaltung, ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, auf der Internetseite der Stadt Melle veröffentlicht. Andere Datenverarbeitungen basieren auf einer Einwilligung und werden für den zuvor genannten Zweck erhoben.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 41 NPOG und § 5 Abs. 1 S. 1 NDSG an die Polizei Melle, Plettenberger Str. 27, 49324 Melle, an den Beschäftigten vom Dienst sowie die Freiwillige Feuerwehr Melle weitergegeben. Andere, für den gleichen Zweck erfassten Daten, auf Grundlage einer Einwilligung, werden mit Ihrem Einverständnis an die oben aufgeführten Stellen weitergeleitet.

Nachspann

Allgemeine Hinweise:

Sollten Speisen und Getränke verkauft werden, erkundigen Sie sich bitte im Ordnungsamt (Sachgebiet Straßenverkehr und Gewerbe) hinsichtlich einer entsprechenden Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz.

Sollte eine öffentliche Straßensperrung erforderlich sein, so erkundigen Sie sich bitte im Sachgebiet Straßenverkehr und Gewerbe hinsichtlich einer entsprechenden Erlaubnis (E-Mail: strassenverkehr@stadt-melle.de).

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