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Standplatzgenehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Amt für Kultur und Tourismus
Markt 22
49324 Melle (Melle-Mitte)
Telefon: 05422 965-312
Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-mel­le.de

Mo. – Mi.: 08.00 – 16.00 Uhr
Do.: 08.00 – 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 – 13.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkdeck
Rathausparkplatz mit Parkscheibe

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Melle, Stadt VCard
Schürenkamp 16
49324 Melle
Telefon: 05422965-0
Telefax: 05422965-348
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­stadt-mel­le.de

Allgemeine Informationen

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Marktsatzung der Gemeinde

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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