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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

zuklappenAnsprechpartner/in
Amt für Kultur und Tourismus
Markt 22
49324 Melle (Melle-Mitte)
Telefon: 05422 965-312
Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-mel­le.de

Mo. – Mi.: 08.00 – 16.00 Uhr
Do.: 08.00 – 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 – 13.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkdeck
Rathausparkplatz mit Parkscheibe

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Fachdienst 1 Personal, Organisation und Digitalisierung VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr


Di. 08:00 - 13:00 Uhr


Mi. 08:00 - 13:00 Uhr


Do. 08:00 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Hinweis:



Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.


 



Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

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