Wasserpreise
Als öffentlich-rechtlicher Wasserversorger erhebt das Wasserwerk als Gegenleistung für die Lieferung von Trinkwasser Gebühren. Neben den Verbrauchsgebühren fallen monatlich Grundgebühren in Abhängigkeit von der Zählergröße an.
Die Kalkulation der Gebühren erfolgt nach klar festgelegten gesetzlichen Vorgaben.
Nach öffentlicher Beratung in den politischen Gremien werden jährlich die Gebühren durch den Rat der Stadt Melle beschlossen.
Wasserbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2021 | |
Brutto | |
Verbrauchsgebühren, je m³ |
1,29 EUR |
Grundgebühren, je nach Zählergröße, monatlich |
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Q34 | 4,82 EUR |
Q310 | 12,71 EUR |
Q316 | 23,11 EUR |
DN 50 |
37,56 EUR |
DN 80 |
107,86 EUR |
DN 100 |
173,34 EUR |
Grundgebühr Standrohre bis Q3=4,0 m³/h | 40,00 EUR |
Grundgebühr Standrohre > Q3=4,0 m³/h | 60,00 EUR |
Standrohr Miete pro Tag | 1,50 EUR |
Weitere Einzelheiten können Sie der Gebührensatzung unten auf dieser Seite entnehmen.
Anfragen bezüglich Gartenwasserzähler richten Sie bitte an das Amt für Finanzen und Liegenschaften.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichpunkt "Kanalbenutzungsgebühren" unten auf dieser Seite.
Gebührensatzungen:
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Gebührensatzung 2021 (66 kB) |
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Gebührensatzung 2020 (731 kB) |
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Gebührensatzung 2019 (1 MB) |
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Gebührensatzung 2018 (85 kB) |
Ansprechpartner/in
Herr Klaus Leimbrock![]() | |
Stadtverwaltung Wasserwerk Meyer-zum-Gottesberge-Straße 96 49324 Melle Telefon: 05422 965-365 Telefax: 05422 965-338 E-Mail: k.leimbrock@stadt-melle.de | ![]() |