© Stadt MelleGrundsätzlich gilt: Gehwege müssen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr nach jedem Schneefall unverzüglich und während länger anhaltenden Schneefalls in angemessenen Zeitabständen vom Schnee befreit werden – und zwar in einer Breite von einem Meter. „Sollte kein ausgebauter Gehweg vorhanden sein, ist ein ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder bei nicht vorhandenem Seitenraum am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten“, erläuterte Schiller. Der geräumte Schnee dürfe nur am Rande des Gehweges zum Grundstück oder auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Je nach Breite des Grundstücks müsse der Schneewall an einer oder an mehreren Stellen für den Abfluss von Schmelzwasser durchbrochen werden. Alle Gossen seien Schnee und eisfrei zu halten.
Eine Entsorgung des Schnees auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Fahrbahnen und Radwegen ist nicht zulässig. „Eine Aufschichtung des Schnees am äußersten Rand der Fahrbahn ist nur dann erlaubt, wenn ein Gehweg nicht vorhanden oder nicht in ausreichender Breite vorhanden ist“, sagte der Amtsleiter weiter.
Wie verhält es sich bei Glätte, beispielsweise durch tückisches Eis? „Bei Glätte muss dafür gesorgt werden, dass die Gehwege mindestens in einer Breite von einem Meter mit Sand oder anderen abstumpfenden Stoffen so bestreut sind, dass ein sicherer Weg für Fußgänger vorhanden ist“, führte Marco Schiller aus. Ist kein ausgebauter Gehweg vorhanden, müsse ein ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn abgestreut werden. Stehe kein Seitenraum zur Verfügung, sei der äußerste Fahrbahnrand mit Streugut zu versehen.
© Stadt MelleUm Eis und Schnee zu beseitigen, dürften Tausalz und sonstige auftauende Stoffe grundsätzlich nicht verwendet werden. Ihr Einsatz ist zum einen nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (Eisregen etc.) erlaubt, in denen durch Verwendung von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann; zum anderen an gefährlichen Stellen auf Gehwegen, wie zum Beispiel Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut – und Schnee, der salzhaltige oder andere auftauende Mittel enthält, darf möglichst nicht auf ihnen gelagert werden.
Was ist an Kreuzungen, Einmündungen und Bushaltestellen zu tun? Dazu Marco Schiller: „An Straßeneinmündungen und Kreuzungen haben die räumungspflichtigen Eigentümer im Zuge der Gehwege einen Übergang von Schnee und Eis freizuhalten und diesen bei Glätte zu bestreuen. Vor Bushaltestellen müssen die Gehwege so ausreichend von Schnee und Eis freigehalten und bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Stoffen versehen werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgangsverkehr der Fahrgäste gewährleistet ist.“
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung der genannten Regelungen kann die Stadt Melle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und ein entsprechendes Bußgeld festsetzen. „Bei Gefahren kann die Stadt die Räumung der Wege im Wege der Ersatzvornahme durchführen“, so Marco Schiller. Die Kosten trage dann der Räumungspflichtige.
Übrigens: Bei einsetzendem Tauwetter müssen die Bürger Gossen und Kanalisationsschächte schnee- und eisfrei halten. „Außerdem sind Eiszapfen an Gebäudeteilen, Schneeüberhänge und auf Dächern liegende Schneemassen, die eine Gefahr für Personen oder Sachen auf Verkehrsflächen bilden, zu entfernen, machte der Amtsleiter deutlich.
Die Stadt Melle ist für den Winterdienst gut gewappnet. „In unserem Lager auf dem Gelände des Baubetriebsdienstes an der Bruchstraße in Melle-Mitte befinden sich derzeit rund 400 Tonnen Streusalz“, erläuterte Marco Schiller. Nachdem im vergangenen Winter 200 Tonnen übrig geblieben waren, habe man in diesem Jahr die gleiche Menge hinzugekauft. „Damit sind wir auf der sicheren Seite“, ist sich der Amtsleiter sicher. „Es sei denn es gibt wieder einen Chaos-Winter wie 2010/2011. Seinerzeit mussten wir mehr als 500 Tonnen Salz einsetzen, um die Lage im Griff zu haben.“