Trockener Baum im Vordergrund in teilweise belaubten Waldstück, aufgenommen im November 2020.© Stadt MelleDas Schadensbild im besagten Waldstück zeigt sich bereits augenscheinlich durch einen sehr geringen Feinastanteil und Rindenabplatzungen im Kronenbereich. Ursprünglich war beabsichtigt, die Waldarbeiten während der gesetzlichen Schonzeit, die für Bäume in der freien Landschaft gilt, durchzuführen. Diesem Anspruch konnte nicht entsprochen werden, da es im Februar witterungsbedingt nicht möglich war, mit technischem Gerät an dem Hang zu arbeiten. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind Arbeiten im Wald bei Berücksichtigung des Artenschutzes jedoch auch während der geltenden Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September möglich.
In einigen der Bäume sind Baumhöhlen zu finden, die unter anderem Fledermäusen als Sommerquartier dienen können. „Die Höhlen wurden inzwischen vor Ort erfasst“, erläutert Richter. In enger Abstimmung mit dem Bezirksförster sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück seien adäquate Kompensationsmaßnahmen in dem genannten Bereich festgelegt worden.
„Zur Minimierung der Beeinträchtigungen hinsichtlich des Artenschutzes werden die Bäume nach Möglichkeit oberhalb der Höhle in etwa zwei bis drei Metern Stammhöhe abgesägt. Somit kann der Stumpf mit der Höhle weiterhin als sogenannter ,Habitatbaum‘ an dem Standort belassen werden und als Rückzugsraum für die Fauna erhalten bleiben“, berichtet Thilo Richter. Auf diese Weise können die Höhlen weiter genutzt werden. Zusätzlich wird der verbleibende Stamm im Rahmen einer naturverträglichen Waldwirtschaft als stehendes Totholz im Laufe der Zeit ein attraktiver und ökologisch sehr wertvoller Lebensraum für viele waldtypische Organismen wie Vögel, Insekten und Pilze, die auf diesen Lebensraum angewiesen sind.
An dem Standort zeigt sich eine recht ausgeprägte Naturverjüngung, die Grundlage für eine sukzessive und an den Standort angepasste Entwicklung der neuen Wald-Generation sein wird. Naturverjüngung meint damit die Keimung und den Aufwuchs von Gehölzen, die sich an dem Standort natürlicherweise vermehrt haben. Sollte die vom Bezirksförster und dem Leiter des Umweltbüros der Stadt Melle bevorzugte Naturverjüngung wider Erwarten nicht gelingen, wird der Wald entsprechend der gesetzlichen Anforderungen aufgeforstet.