Die Stadt Melle ist eine von zwei Kommunen in Niedersachsen, in denen der Testbetrieb begonnen hat.© Stadt MelleEin entsprechendes digitales Formular war zuvor von der Meller Standesbeamtin Ursula Meyer und ihrer Kollegin aus Hameln in Zusammenarbeit mit Fachleuten des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und der IT-Abteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung entwickelt worden. Bei der Entwicklung dieses Onlinedienstes stand und steht die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Das bedeutet konkret: Die Masken sind übersichtlich gestaltet und leicht verständlich zu handhaben.
Das Standesamt Melle nimmt neben dem Standesamt Hameln als Pilotkommune jetzt Tests im Echtbetrieb auf. Dazu werden im ersten Schritt einige ausgewählte Bestattungsunternehmen vom Standesamt Melle angesprochen und auf das neue Serviceangebot mit der Bitte um Teilnahme hingewiesen. Diese erhalten einen entsprechenden Link, um die betreffende Internetseite mit der Anzeige aufrufen zu können.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Wir sprechen zurzeit von einer Testphase. Da gegenwärtig noch die rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen, muss die Anzeige eines Sterbefalls und die Beantragung der Sterbeurkunden durch die Bestattungsunternehmer bis auf weiteres zusätzlich noch analog erfolgen. Erst wenn die entsprechende personenstandsrechtliche Gesetzesänderung in Kraft getreten sind, wird es den Bestattern möglich sein, den innovativen Onlinedienst in Anspruch zu nehmen. Zu welchem Zeitpunkt dieses der Fall sein wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Dann werden selbstverständlich alle Bestattungsunternehmen in Melle über das neue Angebot und dessen Zugangsmöglichkeiten vom Standesamt informiert.