Mit Beschluss des Rates der Stadt Melle ist die Richtlinie seit dem 8. Oktober 2020 rechtskräftig. Ausgearbeitet ist die Richtlinie mit 25.000 Euro pro Jahr und einer Laufzeit von fünf Jahren. Da das Budget für dieses Jahr noch umfänglich zur Verfügung steht, ruft das Umweltbüro zur Antragstellung auf.
Eine Sparte der neuen Förderrichtlinie zielt auf die Landwirtschaft ab. Im Stadtgebiet sollen Fließgewässer II. Ordnung sowie deren Ökosystem durch die Anlage von zusätzlichen Gewässerrandstreifen geschützt werden. Die Förderung umfasst die Entwicklung von mehrjährigen Blühflächen auf Ackerlandstandorten. Die angemeldete Ackerfläche ist mindestens drei Jahre extensiv als Blühfläche zu nutzen und selbst zu begrünen. Mit Hinweis auf weitere festgesetzte Zuwendungsbestimmungen wird pro Jahr für maximal ein Hektar je Antragsteller 0,17 €/qm vergütet.
Die zweite Ebene – die Sparte „Bürger*innen“ – fokussiert naturnahe Gärten. Strukturreiche Anpflanzungen mit regionalen Wildblumen, Stauden und Gehölzen bieten Lebensraum und Nahrung für eine Vielzahl der heimischen Insekten, Vogelarten und Säugetiere und das Anbringen von Nisthilfen schafft zusätzlich Lebensraum und trägt zum Erhalt der Biodiversität bei. Meller Bürger können für maximal 200 Quadratmeter regionales Saatgut beantragen. Gefördert wird außerdem basierend auf einer festgesetzten Stauden- und Gehölzauswahlliste der Kauf heimischer Stauden und Gehölze bis maximal 50 Euro je Haushalt sowie die Anschaffung einer artgerechten Nisthilfe für Vögel, Fledermäuse oder Insekten bis maximal 30 Euro je Haushalt.
Die dritte Ebene bedenkt eingetragene Vereine und Naturschutzstiftungen mit dem Ziel, Projekte zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes zu fördern. Zu den förderfähigen Naturschutzmaßnahmen zählen beispielsweise Neuanlagen von fachlich sinnvollen und naturnahen Landschaftselementen wie Vogelschutzhecken, Obstgehölzen, Blänken, Blühweisen oder Trockensteinmauern. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal 1.500 Euro pro Jahr, sind je eingetragenem Verein bzw. Naturschutzstiftung erstattungsfähig.
Für den Bereich „Landwirtschaft“ stehen Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung. Für die Bereiche „Bürger*innen“ und „Vereine“ sind es jeweils 5.000 Euro. „Insbesondere die Vereine haben in den vergangenen Wochen eine Förderung beantragt“, berichtet der städtische Umweltbeauftragte Thilo Richter. Hier seien mit 4.500 von 5.000 Euro bereits 90 Prozent der zur Verfügung stehenden Finanzmittel vergeben.
Für die Bereiche „Landwirtschaft“ und „Bürger*innen“ sind die Mittel derzeit bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. „Für Projekte in der Landwirtschaft wurden bislang nur 730 von 15.000 Euro abgerufen. Das sind gerade einmal fünf Prozent der Gesamtsumme“, zieht Richter eine Zwischenbilanz. Im Bereich der „Bürger*innen“ seien von den bereitstehenden Geldern in Höhe von 5.000 lediglich 370 Euro und damit nur sieben Prozent abgerufen worden.
Der Umweltbeauftragte weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Förderrichtlinie für einen Zeitraum von fünf Jahren gilt. „Da der Antragszeitraum für dieses Jahr recht kurz ist, ermuntern wir dazu, weitere Anträge zu stellen. Im Herbst sowie im zeitigen Frühjahr ist Pflanzzeit. Gerade wurzelnackte Pflanzware kann bis zum anhaltenden Frost gut in den Boden gebracht werden. Auch Nisthilfen können jetzt noch aufgehängt werden – in der Hoffnung, dass die jeweiligen Tierarten im nächsten Jahr direkt in das neue Heim einziehen können. Das Ausbringen von regionalem Saatgut wird dagegen lediglich für den Zeitraum von Februar bis Mai und von August bis September empfohlen und ist damit für dieses Jahr nicht mehr ratsam. Aber auch im nächsten Jahr können selbstverständlich noch Anträge gestellt werden“, machte Thilo Richter abschließend deutlich.
Detaillierte Informationen sowie Antragsunterlagen sind im Umweltbüro der Stadt Melle sowie unter https://www.melle.info/NaturnahesMelle erhältlich. Für eine optimierte Abwicklung wird die digitale Antragstellung über die E-Mail-Adresse NaturnahesMelle@stadt-melle.de begrüßt.