Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro Buer![]() | |
Kirchplatz 7 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Gesmold![]() | |
An der Else 6 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Riemsloh![]() | |
Herforder Straße 4 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Wellingholzhausen![]() | |
Eichendorffstraße 4 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Oldendorf![]() | |
Osnabrücker Straße 167 49324 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Neuenkirchen![]() | |
Ottenheider Weg 10 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Bruchmühlen![]() | |
Meller Strasse 17 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgeramt![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo., Di.: 08.00 – 16.00 Uhr |
Durchwahl Bürgeramt direkt: 05422 965-600 Email: buergeramt@stadt-melle.de Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt aufgrund der aktuellen Corona-Situation momentan an den Samstagen nicht geöffnet ist. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag ist das Team vom Bürgeramt aktuell ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache erreichbar. Ihren Termin können Sie telefonisch, oder per Email beantragen. Bitte geben Sie bei einer Anfrage per Mail Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. Telefon: 05422/965-600 Mail: termine-buergeramt@stadt-melle.de Bitte nutzen Sie diese Mailadresse ausschließlich für Terminanfragen. Wichtige Informationen bezüglich der Corona-Krise: https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die für den Sitz der Hauptwohnung zuständigen Stelle erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.