Wer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen "PTB" führen möchte, benötigt hierfür einen kleinen Waffenschein.
Unter Führen versteht man das "Beisichtragen" von Schusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums. Wird eine PTB-Waffe nur in der eigenen Wohnung aufbewahrt, bzw. nicht zugriffsbereit transportiert, ist auch weiterhin keine Erlaubnis erforderlich.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeglicher Art verboten.
Hierzu zählen:
- Versammlungen/Demonstrationen
- Volksfeste
- Sportveranstaltungen
- Messen/Ausstellungen
- Theater/Kino
- Märkte/Jahrmärkte
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Mindestalter 18 Jahre (§ 2 Waffengesetz)
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz)
- Persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz)