Wer Waffen besitzt bzw. besitzen möchte, benötigt hierfür eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen.
Unterschieden wird zwischen Waffenbesitzkarte für Jäger, Sportschützen und -sammler.
Wenn Sie eine Waffe erben und in ihrem Besitz nehmen möchten, müssen Sie hierfür ebenfalls eine Waffenbesitzkarte beantragen. Die Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihren Ansprechpartnern.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Mindestalter => 18. Lebensjahr vollendet
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz)
- persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz)
- Sachkunde (§ 7 Waffengesetz)
- Bedürfnis (§ 8 Waffengesetz)
müssen gegeben sein, bzw. nachgewiesen werden. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition muss schriftlich nachgewiesen werden (§ 36 Waffengesetz)!