Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Ordnungsamt![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo. - Di.: 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wegen der Corona-Krise sind das Stadthaus am Schürenkamp 16 in Melle-Mitte, die Bürgerbüros in den Stadtteilen sowie alle anderen Verwaltungsgebäude für den allgemeinen Publikumsverkehr ab dem 16.12.20 bis zunächst zum 31.01.2021 geschlossen.
Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder auch postalisch möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ausgesuchte Dienstleistungen können Sie auch über das Online-Portal „OpenR@thaus“ abrufen. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!