Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Versorger in diesem Sinne können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Die Genehmigung für die Entnahme von Wasser zu Trinkwasserzwecken aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern wird dem Wasserversorger von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück erteilt. In dieser Erlaubnis oder Bewilligung ist vor allem die Entnahmemenge festgelegt. Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualität des entnommenen Wassers vor der Aufbereitung und Abgabe an die Verbraucher zu überwachen und diese auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.
Das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das ins Haus gelieferte Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück leistet die staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität.
Das Wasserwerk der Stadt Melle erteilt Auskunft über die Qualität des gelieferten Trinkwassers.
Einige Wasserversorger stellen Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers auch im Internet bereit.