Die Straßenreinigungspflicht besteht für alle öffentlichen Straßen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in der Stadt Melle. Sie erstreckt sich sowohl auf die Reinigung der Geh- und Radwege als auch auf die Reinigung der Parkspuren und der Straße bis zur Fahrbahnmitte.
In Melle-Mitte hat die Stadt Melle zur Erfüllung der Straßenreinigungspflicht eine Firma mit der maschinellen Straßenreinigung beauftragt.
Für die Benutzung der maschinellen Straßenreinigung wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebührenpflicht entsteht mit Anschluss der Straße an die maschinelle Straßenreinigung oder dem Erwerb eines solchen Grundstücks.
Straßenreinigung
Ansprechpartner/in
Baubetriebsdienst![]() | |
Bruchstraße 40 49324 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | |
Frau Claudia Reitmeier![]() | |
Stadtverwaltung Stadthaus, Zimmer 90 // 1. OG Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-420 Telefax: 05422 965-437 E-Mail: c.reitmeier@stadt-melle.de |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Straßenfrontlänge des Grundstücks. Die Höhe der Gebühr soll die Kosten der Reinigung decken, wobei der nicht umlagefähige Anteil der Stadt Melle für öffentlich zugängliche Park- und Grünanlagen, Straßeneinmündungen und -kreuzungen, Verkehrsinseln u.ä. mit 25 % herausgerechnet wird.
Der Gebührensatz wird in einer Satzung von der Stadt Melle festgesetzt.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung