Deutschen, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.
Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Ansprechpartner/in
Bürgeramt![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo., Di.: 08.00 – 16.00 Uhr |
Durchwahl Bürgeramt direkt: 05422 965-600 Email: buergeramt@stadt-melle.de Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt aufgrund der aktuellen Corona-Situation momentan an den Samstagen nicht geöffnet ist. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag ist das Team vom Bürgeramt aktuell ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache erreichbar. Ihren Termin können Sie telefonisch, oder per Email beantragen. Bitte geben Sie bei einer Anfrage per Mail Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. Telefon: 05422/965-600 Mail: termine-buergeramt@stadt-melle.de Bitte nutzen Sie diese Mailadresse ausschließlich für Terminanfragen. Wichtige Informationen bezüglich der Corona-Krise: https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html | |
Bürgerbüro Bruchmühlen![]() | |
Meller Strasse 17 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Buer![]() | |
Kirchplatz 7 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Gesmold![]() | |
An der Else 6 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Neuenkirchen![]() | |
Ottenheider Weg 10 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Oldendorf![]() | |
Osnabrücker Straße 167 49324 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Riemsloh![]() | |
Herforder Straße 4 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Wellingholzhausen![]() | |
Eichendorffstraße 4 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der vom Auswärten Amt bestimmten Auslandsvertretung, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Aus wichtigem Grund kann auch eine örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder die örtlich nicht zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt im Inland kontaktiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- das jetzige Personaldokument
- Geburts-/Heiratsurkunde
- wenn vorhanden: Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerausweis
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:58,80 EUR
Antragsteller/-innen ab 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr:52,80 EUR
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine nicht zuständige Stelle darf nur tätig werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und diese von der zuständigen Stelle ermächtigt wurde.