Bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- ab dem 95. Geburtstag jährlich
- Ehrenpatenschaften
werden Ehrungen durch Ihre Gemeinde veranlasst.