Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Allgemeine ausländerrechtliche Voraussetzungen:
Der Antragsteller verfügt über eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltser-laubnis (i.S.d. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz), die durch den Landkreis Osnabrück ausgestellt wurde, und ist aufgrund dieser in Melle gemeldet.
Besondere Leistungsvoraussetzungen:
Der "persönliche" Bedarf orientiert sich am bisherigen Bezug nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz sowie an der bisherigen Mitwirkung im ausländerrechtlichen Verfahren.
Rechtsgrundlagen:
§§ 1a, 2 u. 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz
Zu beteiligende Behörde:
Landkreis Osnabrück /Abteilung Integration und Ausländer,
ehemalige Sozialhilfeträger
Allgemeine Leistungsvoraussetzungen:
Der Gesamtbedarf des Antragstellers setzt sich aus dem "persönlichen" Bedarf sowie angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten zusammen. Soweit Einkünfte oder Vermögen vorhanden und höher als der Gesamtbedarf sind, besteht ggfs. kein Anspruch.
Rechtsgrundlagen:
Sozialgesetzbuch XII oder §§ 3ff Asylbewerberleistungsgesetz
Besondere Leistungen:
Soweit keine Krankenversicherung bzw. kein Anspruch auf diese besteht, kann die
Krankenversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt werden,
wenngleich diese nicht dem Leistungskatalog der Krankenversicherungen entspricht
und Maßnahmen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung bedürfen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 4 u. 6 Asylbewerberleistungsgesetz
Zu beteiligende Behörde:
Landkreis Osnabrück / Gesundheitsdienst
Benötigte Unterlagen:
Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis des Landkreises Osnabrück, Reisepass, Einkommensnachweise sämtlicher Einkünfte (z.B. Lohnbescheinigung, Kin-dergeld bzw. -zuschlag, Wohngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld bzw. Bescheinigung, dass kein Anspruch besteht), Nachweise zu Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Kontoauszügen, Sparbüchern, Unterhaltsforderungen, Mieteinnahmen etc. incl. Kosten-nachweis über Aufwendungen, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind, Mietvertrag, Mietbescheinigung, Nachweise zu weiteren Nebenkosten, Unterlagen zur Krankenversicherung incl. der aktuellen Beitragsbescheinigung, Bescheinigung über bisherigen Bezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz