Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, so ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden.
Auf Wunsch kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden.
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen. Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).
Voraussetzung:
Sie müssen sich bereits beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgemeldet bzw. angemeldet haben.
Ablauf:
Sie müssen den Antrag auf Ummeldung in der Zulassungsstelle stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.