Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Kraftfahrzeug: Zulassung - Neufahrzeug aus einem EU-Land
Ansprechpartner/in
Kfz-Zulassung![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-700 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo. - Di.: 08.00 - 16.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass sich das Dienstleistungsangebot an Samstagen ausschließlich auf Privatpersonen beschränkt. Dienstleistungen für Firmenkunden können samstags aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind an Samstagen Ausfuhrkennzeichen sowie Bearbeitungen von Anträgen für rote Dauerkennzeichen vom Dienstleistungsangebot ausgeschlossen. |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
27,00 - 68,90 EUR
Die Gebührenangaben sind unverbindlich und gelten lediglich als Anhaltspunkt. Die Gebühren richten sich nach dem im Einzelfall entstehenden Verwaltungsaufwand.
Dokumente
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Zulassungsantrag (310 kB) |
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SEPA-Lastschriftmandat (18 kB) |
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Informationen zum Datenschutz (106 kB) |