Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Kraftfahrzeug: Zulassung - Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
Ansprechpartner/in
Kfz-Zulassung![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-700 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo. - Di.: 08.00 - 16.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass sich das Dienstleistungsangebot an Samstagen ausschließlich auf Privatpersonen beschränkt. Dienstleistungen für Firmenkunden können samstags aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind an Samstagen Ausfuhrkennzeichen sowie Bearbeitungen von Anträgen für rote Dauerkennzeichen vom Dienstleistungsangebot ausgeschlossen. |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
27,00 - 68,90 EUR
Die Gebührenangaben sind unverbindlich und gelten lediglich als Anhaltspunkt. Die Gebühren richten sich nach dem im Einzelfall entstehenden Verwaltungsaufwand.
Dokumente
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Zulassungsantrag (310 kB) |
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SEPA-Lastschriftmandat (18 kB) |
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Informationen zum Datenschutz (106 kB) |