Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kirchenein- und -austritt: Erklärung
Ansprechpartner/in
Standesamt![]() | |
Markt 22 49324 Melle (Melle-Mitte) Telefon: 05422 965-0 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit beim Kirchenaustritt liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme erfolgt bei der jeweils zuständigen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Für den Kirchenaustritt fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts werden die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei den für Sie zuständigen Stellen (Kirche und Meldeamt) veranlasst.