Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.
Kfz-Kennzeichen: kleines Kennzeichen
Ansprechpartner/in
Kfz-Zulassung![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-700 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo. - Di.: 08.00 - 16.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass sich das Dienstleistungsangebot an Samstagen ausschließlich auf Privatpersonen beschränkt. Dienstleistungen für Firmenkunden können samstags aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind an Samstagen Ausfuhrkennzeichen sowie Bearbeitungen von Anträgen für rote Dauerkennzeichen vom Dienstleistungsangebot ausgeschlossen. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dokumente
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Informationen zum Datenschutz (106 kB) |