Der Kanalbaubeitrag wird von jedem Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstück bebaubar oder gewerblich genutzt wird und an die städt. Kanalisation angeschlossen werden kann.
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit. Wurde ein Grundstück tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen, entsteht ebenfalls die Beitragspflicht.