Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Ansprechpartner/in
Bürgeramt![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 E-Mail: buergeramt@stadt-melle.deHomepage: http://www.stadt-melle.de | Mo., Di.: 08.00 – 16.00 Uhr |
Durchwahl Bürgeramt direkt: 05422/965-600 | |
Bürgerbüro Bruchmühlen![]() | |
Meller Strasse 17 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Buer![]() | |
Kirchplatz 7 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Gesmold![]() | |
An der Else 6 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Neuenkirchen![]() | |
Ottenheider Weg 10 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Oldendorf![]() | |
Osnabrücker Straße 167 49324 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Riemsloh![]() | |
Herforder Straße 4 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Wellingholzhausen![]() | |
Eichendorffstraße 4 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Anträge werden auch bei der Stadt Melle entgegengenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis
- der Kartenführerschein
- ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.). Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV). Allgemeinärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
- eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Ereteilung oder Verlängerung eienr Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 und 5 FeV. Augenärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen.
Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Die Gebühren werden vom Landkreis Osnabrück per SEPA - Lastschriftverfahren eingezogen.
Zahlungsarten
- Abbuchung
Rechtsgrundlage
- §48 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- §11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- §12 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 6 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.05.2012