Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
In den meisten Fällen werden internationale Führerscheine nach dem sogenannten "Wiener Abkommen" (Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968) ausgestellt.
In Ausnahmefällen werden internationale Führerscheine nach dem "Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926" benötigt (z.B. für Thailand).
Voraussetzungen:
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.