Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Fahrerlaubnis: Ausstellung - Begleitetes Fahren mit 17
Ansprechpartner/in
Bürgeramt![]() | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo., Di.: 08.00 – 16.00 Uhr |
Durchwahl Bürgeramt direkt: 05422 965-600 Email: buergeramt@stadt-melle.de Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt aufgrund der aktuellen Corona-Situation momentan an den Samstagen nicht geöffnet ist. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag ist das Team vom Bürgeramt aktuell ausschließlich mit vorheriger Terminabsprache erreichbar. Ihren Termin können Sie telefonisch, oder per Email beantragen. Bitte geben Sie bei einer Anfrage per Mail Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. Telefon: 05422/965-600 Mail: termine-buergeramt@stadt-melle.de Bitte nutzen Sie diese Mailadresse ausschließlich für Terminanfragen. Wichtige Informationen bezüglich der Corona-Krise: https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html | |
Bürgerbüro Bruchmühlen![]() | |
Meller Strasse 17 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Buer![]() | |
Kirchplatz 7 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Gesmold![]() | |
An der Else 6 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Neuenkirchen![]() | |
Ottenheider Weg 10 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Oldendorf![]() | |
Osnabrücker Straße 167 49324 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Riemsloh![]() | |
Herforder Straße 4 49328 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Bürgerbüro Wellingholzhausen![]() | |
Eichendorffstraße 4 49326 Melle Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises.
Im Rahmen des Projektes "Landkreis vor Ort" können die Anträge auch bei der Stadt Melle abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- original Unterschrift auf Behördenvordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Zahlungsarten
- Abbuchung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Dokumente
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Antrag Fahrerlaubnis begleitetes Fahren 17 (834 kB) |
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Anlage BF 17 - Begleitperson (228 kB) |