Auf der Grundlage der im Eheregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Eheurkunde ausgestellt werden.
Antragsberichtigt sind die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.