Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Berufsausbildung: Änderung des Ausbildungsvertrages
Externe Behörden
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland (HWK-OS-EL)Bramscher Straße 134–136 49088 Osnabrück Telefon: 0541 6929-0 Telefax: 0541 6929-104 E-Mail: info@hwk-os-el.deHomepage: http://www.hwk-os-el.de | |
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland (IHK-OS-EL)Neuer Graben 38 49074 Osnabrück Telefon: 0541 353-0 Telefax: 0541 353-122 E-Mail: ihk@osnabrueck.ihk.deHomepage: http://www.osnabrueck.ihk24.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberaterkammer
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
- Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
- Ausbildungsberuf,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung,
- Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit