Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Stadt Melle Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Es können einzelne bauordnungsrechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre (z.B. zu Grenzabständen oder Brandschutzanforderungen).
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Stadt Melle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.