Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
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Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-444 Homepage: http://www.stadt-melle.de | Mo. - Di.: 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.
Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Die amtlichen Vordrucke für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen erhalten Sie im Bauinfocenter (05422 965-444) oder im Formularpool.
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einem Entwurfsverfasser/ einer Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.
Der Bauantrag muss vom Bauherrn/ der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser/ der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein.
Je nach Art und Umfang der Baumaßnahme werden ein Teil bis alle der folgenden Unterlagen für einen Bauantrag benötigt. Über den erforderlichen Umfang des Bauantrages berät Sie der zuständige Sachbearbeiter.
Benötigte Unterlagen
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden von der Stadt Melle nach der Baugebührenordnung erhoben. In der Regel richtet sich die Gebühr nach dem Rohbau- bzw. Herstellungswert der Baumaßnahme. Evtl. fallen Gebühren für die Prüfung der Statik, des Wärme- und Schallschutznachweises an. Weitere Kosten entstehen bei der Bearbeitung durch Fachbehörden (z.B. Tiefbauamt, Brandschutzprüfung, Gewerbeaufsichtsamt, Landkreis Osnabrück).
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Es gibt auch baugenehmigungsfreie Bauvorhaben. Hier besteht aber gegebenenfalls eine Anzeigepflicht gemäß § 62 NBauO. Im Einzelfall berät Sie das Bauamt der Stadt Melle.
Wegen der Corona-Krise sind das Stadthaus am Schürenkamp 16 in Melle-Mitte, die Bürgerbüros in den Stadtteilen sowie alle anderen Verwaltungsgebäude für den allgemeinen Publikumsverkehr ab dem 16.12.20 bis zunächst zum 31.01.2021 geschlossen.
Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder auch postalisch möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ausgesuchte Dienstleistungen können Sie auch über das Online-Portal „OpenR@thaus“ abrufen. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!