Richtlinie "Naturnahes Melle"
© Björg DewertDer Rückgang der heimischen Artenvielfalt ist durch die Dokumentation der Roten Listen seit rund 40 Jahren belegt. Den unterschiedlichen Arten in unseren Ökosystemen fehlt es vor allem an Schutzräumen, Strukturreichtum und Vernetzung von Lebensräumen.
Werden weitere heimische Tierarten aus unserem Naturraum verdrängt, betrifft dies auch die blütenbestäubenden Insekten. Diese tragen maßgeblich zum Erhalt der Pflanzenvielfalt bei. Die Bestäubungsleistung wildlebender Insekten ist auch in Deutschland essentiell und bringt deutlich mehr Fruchtansätze hervor als ausschließlich von Honigbienen bestäubte Blüten. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung der Artenvielfalt ist jedoch auch der Eigenwert von Flora und Fauna in den hiesigen Ökosystemen besonders schützens- und erhaltenswert.
Ein zielführender Natur- und Umweltschutz setzt auf mehreren Ebenen an. Auf dieser Grundlage fördert die Stadt Melle in der freien Landschaft sowie im Siedlungsraum Maßnahmen für den Natur- und Umweltschutz, die der rückläufigen Entwicklung der Artenvielfalt entgegenwirken. Im Stadtgebiet Melle sollen Fließgewässer II. Ordnung sowie deren Biozönosen durch die Anlage von zusätzlichen Gewässerrandstreifen geschützt werden. Die Maßnahmen erhöhen zeitgleich das Nahrungsangebot für wildlebende Tiere, bieten Lebensraum und Fortpflanzungsstätten und schaffen im Idealfall eine Vernetzung von Biotopen. Alle in der Richtlinie "Naturnahes Melle" aufgeführten Maßnahmen tragen zu diesem Ziel bei.
Die Stadt Melle gewährt ausschließlich Zuwendungen für Maßnahmen im Gebiet der Stadt Melle.
Das Gesamtbudget der Richtlinie beträgt jährlich 25.000,00 € und verteilt sich auf die folgenden Förderschwerpunkte:
A Extensivierung von Ackerland als Gewässerrandstreifen an Gewässern II. Ordnung
Zielgruppe: Landwirtschaft
B Naturnahe Gärten
Zielgruppe: Bürger*innen der Stadt Melle
C Förderung von Projekten für den Natur- und Artenschutz
Zielgruppe: Eingetragene Vereine und Naturschutzstiftungen
Mit Beschluss des Rates der Stadt Melle ist die Förderrichtlinie mit dem 08.10.2020 rechtskräftig. Förderanträge können bis zum 31.12.2024 gestellt werden.
Detaillierte Informationen sowie Antragsunterlagen stehen über die nachfolgenden Links zur Verfügung und sind im Umweltbüro der Stadt Melle erhältlich. Für eine optimierte Abwicklung wird die digitale Antragstellung über folgende E-Mail-Adresse begrüßt:
NaturnahesMelle@stadt-melle.de
Besteht nicht die Möglichkeit digitale Dokumente zu nutzen, melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei Frau Anke Kuddes. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Situation Termine in der Stadtverwaltung Melle ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich sind.
Frau Kuddes Stadtverwaltung Stadthaus, Zimmer 65 // 1. OG Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-373 |
Dokumente
Organisationseinheiten
Umweltbüro | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 | Mo. - Di.: 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Mi.: 08.00 - 12.30 Uhr Do.: 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr |