Schutzgebiete und Biotope
Das Bundesnaturschutzgesetz beinhaltet eine Reihe von Schutzgebieten. Je nach Bedeutung werden diese von unterschiedlichen Ebenen festgelegt.
In Melle gibt es davon folgende Schutzgebiete (ausgenommen geschützte Landschaftsbestandteile und Wallhecken):
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Naturschutzgebiete |
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Landschaftsschutzgebiete |
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Naturdenkmale Als Naturdenkmal werden einzelne Naturschöpfungen, also punktuelle natürliche Bestandteile der Landschaft geschützt. Dabei kann es sich sowohl um Einzelobjekte als auch um eng zusammengehörende Gruppen solcher Objekte handeln. Beispielsweise kann ein alter oder seltener Baum, aber auch ein Quellbereich oder Bachlauf Naturdenkmal sein. Ebenso wie in Naturschutzgebieten bedeutet die Unterschutzstellung als Naturdenkmal ein absolutes Veränderungsverbot. |
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Geschütze Landschaftsbestandteile Als geschützte Landschaftsbestandteile können Teilräume von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. Dies ist möglich, wenn sie das Orts- oder Landschaftsbild gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen oder das Kleinklima verbessern oder schädliche Wirkungen abwehren. Geschützte Landschaftsbestandteile sind zum Beispiel Alleen, Feldgehölze, Moore, Wasserflächen oder Streuobstwiesen. Ebenso wie bei Landschaftsschutzgebieten sind nur die in der entsprechenden Verordnung ausdrücklich bestimmten Handlungen verboten. |
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Besonders geschützte Biotope Als Biotope bezeichnet man Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten. Sie sind meistens durch eine charakteristische Vegetation und eine mehr oder weniger große Zahl typischer Tierarten gekennzeichnet. Besonders geschützt sind charakteristische naturnahe Biotope, die sich durch hohen ökologischen Wert sowie Seltenheit auszeichnen, also weitgehend den Schutzwürdigkeitsgrad eines Naturschutzgebietes oder Naturdenkmals haben. Dazu gehören z.B. Sümpfe, Hochmoore, Röhrichte, Seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Auwälder oder Bruchwälder. |
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Wallhecken Als Wallhecken bezeichnet man mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten. Für dieses vornehmlich im nordwestlichen Teil Niedersachsens charakteristische Landschaftselement gilt ebenso wie für besonders geschützte Biotope bereits kraft Gesetzes ein absolutes Beseitigungs- und Beeinträchtigungsverbot. |
Ansprechpartner/in
Herr Thilo Richter![]() | |
Stadtverwaltung Stadthaus, Zimmer 66 // 1. OG Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-375 Telefax: 05422 965-360 E-Mail: t.richter@stadt-melle.de |
Organisationseinheiten
Umweltbüro | |
Schürenkamp 16 49324 Melle Telefon: 05422 965-0 | Mo. - Di.: 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Mi.: 08.00 - 12.30 Uhr Do.: 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr |
Externe Behörde
Landkreis Osnabrück (LKOS) | |
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Telefon: 0541 501-0 Telefax: 0541 501-4402 E-Mail: info@lkos.deHomepage: http://www.landkreis-osnabrueck.de |