Kompensationsflächen
Biotop in den Bakumer Wiesen© Stadt MelleEine der Hauptaufgaben des städtischen Umweltbüros besteht in der Planung und Pflege von Kompensationsflächen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) nach den Vorgaben des § 1a Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Art und Umfang der Kompensationsflächen werden in einem Umweltbericht zum jeweiligen Eingriff (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete) festgelegt. Das Kompensationsmodell des Landkreises Osnabrück stellt die Berechnungsgrundlage für die Eingriffe bzw. die Kompensation dar.
Heute ist ein vollständiger Ausgleich im Umfeld des Eingriffsortes nicht mehr möglich, weshalb die Kompensation meist an anderer Stelle im Stadtgebiet umgesetzt wird. In der Vergangenheit wurden insbesondere Ackerflächen in der Else-Aue in extensiv genutztes Grünland umgestaltet. Aufgrund der Flächenknappheit und des gestiegenen Preisniveaus für landwirtschaftliche Flächen ist dies jedoch nicht mehr möglich, weshalb die Kompensation verstärkt im Bereich linearer Strukturen stattfinden soll, vor allem entlang von städtischen Wegen. Flächige Ersatzmaßnahmen werden zukünftig schwerpunktmäßig in städtischen Waldflächen umgesetzt. Wo es die Verkehrssicherheit zulässt, werden ganze Waldflächen aus der Nutzung genommen und sich weitestgehend selbst überlassen.
Soll im Außenbereich gebaut werden, wird dieser Eingriff im Rahmen des Bauantragsverfahrens geprüft. Dazu ist dort ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) einzureichen, der den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bilanziert und entsprechende Kompensationsmaßnahmen benennt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bestmöglich auszugleichen, sind entsprechende Eingrünungsmaßnahmen (Hecken, Baumreihen) notwendig, die aber auf die gesamte Kompensation angerechnet werden können. Es empfiehlt sich in jedem Falle, ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zu beauftragen.
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Herr Klaus Lichy![]() | |
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