Steuern
Gem. § 1 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz ist die Stadt Melle u.a. berechtigt, Steuern zu erheben.
Die Gewerbesteuer erheben Gemeinden nach § 1 Gewerbesteuergesetz. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Grundsteuer ergibt sich aus § 1 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes.
Folgende Steuern werden von der Stadt Melle erhoben:
Informationen zu den einzelnen Steuerarten finden Sie durch einen Klick auf die verschiedenen Steuerarten.