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Dorferneuerung


Was ist Dorferneuerung?

Grundlage für die Dorferneuerung in Niedersachsen ist das Dorferneuerungsprogramm des Landes. Nach der Aufnahme eines Dorfes in das Dorferneuerungsprogramm wird eine auf die speziellen Erfordernisse des Dorfes abgestellte Dorferneuerungsplanung durchgeführt. Dieser Planungsprozess dauert in der Regel mindestens ein Jahr. Nach Fertigstellung und Genehmigung des Dorferneuerungsplanes beginnt eine z. Z. etwa 7 Jahre dauernde Förderperiode, in der Fördermittel für öffentlich und private Dorferneuerungs-Maßnahmen beantragt werden können.
Aufgabe der Dorferneuerung ist es, die ländlichen Siedlungen in Ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, an neue funktionale Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Es geht darum, landwirtschaftliche und / oder ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten, an neue funktionale Anforderungen anzupassen oder einer neuen Nutzung zuzuführen, um so den dauerhaften Bestand sicherzustellen. Wichtig dabei, die besondere Eigenart und Schönheit, die charakteristischen Merkmale und das spezielle Eigenleben des Dorfes zu erkennen, zu fördern und zu bewahren.

Das Dorferneuerungsgebiet

Die Dorferneuerungsplanung wird für alle Ortsteile von Neuenkirchen erstellt, mit Ausnahme der Ortslage Neuenkirchen selbst. Neuenkirchen war bereits im Jahr yyyy in der Dorferneuerung und konnte für diese Planung nicht mit aufgenommen werden.

Schwerpunkt der öffentlichen Maßnahmen werden die Ortschaften Schiplage, St. An-nen und Suttorf sein. Die Beantragung privater Maßnahmen kann im gesamten Plan-gebiet erfolgen.
Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht die Abgrenzung des Plangebietes.

dorferneuerungsgebiet



Wie funktioniert Dorferneuerung?

Dorferneuerung soll eine Dorfentwicklungsplanung sein. Eine umfassende Dorferneuerungsplanung ist vor allem geprägt durch eine intensive Bürgerbeteiligung. Die-ses ist eine Grundvoraussetzung der Dorferneuerungsplanung, ohne die keine Plangenehmigung und damit auch keine Förderung statt findet. Durch die umfangreiche Beteiligung und Einbindung der Betroffenen in den Planungsprozess soll ein hohes Maß an Identifikation und Nachhaltigkeit bewirkt werden.

Die Bürger wählen einen Arbeitskreis, der intensiv bei der Planung mitarbeitet, sich mit den Bedürfnissen der Dorfgemeinschaft auseinandersetzt und die Dorferneuerung über den gesamten Zeitraum intensiv begleitet. Jeder interessierte Bürger kann an den öffentlichen Sitzungen des Arbeitskreises teilnehmen oder sich in den Arbeitskreis wählen lassen.

Die Dorferneuerungsplanung wird in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Planungsbüro und Vertretern des Bauamtes der Stadt Melle erarbeitet. Dazu finden regelmäßige Arbeitskreissitzungen, üblicherweise alle 4 – 6 Wochen, im Dorf selbst statt.
Die Dorferneuerungsplanung wird durch das GLL, Amt für Landentwicklung gefördert.

Nach Fertigstellung der Dorferneuerungsplanung wird der Plan durch das Amt für Landentwicklung im GLL (Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Landentwick-lung) genehmigt und damit der Startschuss für die Förderung gegeben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE) neben der Dorferneuerungsplanung selbst und der gestalterischen, städtebaulichen und landschaftspflegerischen Betreuung auch Maßnahmen wie :
- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse sowie der Aufenthaltsqualität von Straße und Plätzen
- Abwehr von Hochwassergefahren im Ortsbereich sowie Renaturierung innerörtlicher Gewässer
- Kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des ländlichen Charakters
- Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz
- Neu-, Aus- und Umbau von Gemeinschaftsanlagen
- Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher sowie leerstehender ortsbildprägender Bausubstanz


Kann ich von Dorferneuerung profitieren?

Jeder Bürger profitiert von der Dorferneuerung! Zum einen lassen sich positive Veränderungen im öffentlichen Freiraum ablesen, die das Dorfbild, die Aufenthaltsqualität und die Funktionalität der Bereiche verbessern. Es werden Maßnahmen und Veranstaltungen zur Verbesserung der Dorfgemeinschaft und der Integration von zugezogenen Bürgern durchgeführt oder die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert.

Eigentümer von landwirtschaftlicher, ehemals landwirtschaftlicher oder ortsbildprägender Bausubstanz können darüber hinaus nicht rückzahlbare Fördermittel für Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenhaut der Gebäude oder Umnutzung beantragen.

Förderrichtlinie ZILE
Anlage zur Förderrichtlinie ZILE
Förderantrag



 
 
Stadt Melle | Schürenkamp 16 | 49324 Melle
Telefon 0 54 22 / 9 65 -0 | Fax 0 54 22 / 9 65 -348 | eMail

(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)