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Natur- und Landschaftsschutz
Eingriffe in den Naturhaushalt sollten - wenn sie schon nicht vermieden werden können - doch möglichst gering gehalten werden. Verboten ist das Schneiden oder Roden von Hecken, Gebüschen und Bäumen in der freien Natur und Landschaft in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Wünschenswert ist jedoch, dass dieser Zeitraum auch im städtischen Bereich eingehalten wird. Wenn eine Gefährdung für Leib und Leben von der Anpflanzung ausgeht (z.B. bei Windbruch), ist natürlich sofortiges Handeln gefragt. Sollte es unter Nachbarn zu Unstimmigkeiten kommen, die im Gespräch nicht gelöst werden können, lohnt sich vielleicht ein Anruf bei einem Schiedsmann. Für Melle sind dieses Herr Burckhard Schleef (Tel.: 05422 / 926338 oder 0170 / 2003258) bzw. seine Vertreterin Frau Marlies Schmitz (Tel.: 05422 / 5575). Einen Auszug aus dem Nachbarschaftsrecht finden Sie hier! Eine interessante Broschüre rund um das Thema "Nachbarschaft" finden Sie hier!
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